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►BESTREBEN NACH QUALITÄT
Unser Ziel bei ARQUIGOMERA ist es,
unseren Kunden die bestmögliche Qualität zu wettbewerbsfähigen Preisen
anzubieten.
Im Gegensatz zu unseren Mitbewerbern wird bei uns die Vermessung Ihrer Immobilie stets von einem Architekten oder Ingenieur durchgeführt. Neben dem Vergleich unserer Gebühren mit denen der konkurrierenden Unternehmen empfehlen wir Ihnen, sich auch immer nach der Qualifizierung der Person zu erkundigen, die die Vermessung Ihrer Immobilie vornehmen wird. ►IN EURO
►FAHRTKOSTEN
Sollte die Immobilie auβerhalb des Bevölkerungseinzugsgebiets San Sebastián de la Gomera liegen, so werden Anfahrtkosten in Höhe von 0,50 €/km berechnet. ►ZAHLUNGSWEISE Den oben aufgeführten Beträgen ist die MwSt. hinzuzurechnen. Sie können den Betrag wie folgt zahlen: entweder im Voraus durch Banküberweisung, oder persönlich beim Architekten während des Vermessungstermins. ►AUFTRAG ZUR AUSSTELLUNG DER BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG Falls Sie uns mit der Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung für Ihre Immobilie beauftragen möchten, bitten wir Sie, ein kurzes Formular auszufüllen und wir werden Ihnen einen Kostenvoranschlag zusenden. Sollten Sie weitere Fragen haben möchten wir Sie bitten, uns unter den Rufnummern (+34) 637 075 018 (für Anfragen auf Spanisch, Deutsch oder Englisch) und (+34) 609 117 399 (für Anfragen auf Spanisch) zu kontaktieren, unter der wir Sie während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr) gerne betreuen.
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